AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2006
Allgemeine Geschäftsbedingungen der active competence GmbH, Försterweg 169, 22525 Hamburg.

Für alle Lieferungen und Leistungen der active competence GmbH (nachfolgend active competence) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Aufträge, selbst wenn ihre Geltung nicht ausdrücklich nochmals vereinbart wird. Abweichungen von unseren Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Geschäftsbedingungen, des Kunden, die wir nicht schriftlich anerkannt haben, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Der Kunde ist verpflichtet, die lizenzvertraglichen und urheberrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Hersteller und Lieferanten einzuhalten.

1. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt erst mit der beiderseitigen Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes oder mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die active competence zustande. Inhalt und Ausführung des Vertrages richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des beiderseitig unterschriebenen Vertrages oder einer schriftlichen Bestellung unter Auftragsbestätigung. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch active competence.

2. Liefer- und Leistungszeitangaben
Angaben zur Liefer- und Leistungszeit sind nur verbindlich, sofern sie von active competence schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist. Alle Vereinbarungen über Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung von active competence. Die Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn active competence an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt gehindert ist. Ist das Ende des betreffenden Ereignisses nicht absehbar oder dauert es länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadensersatz ist ausgeschlossen.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Soweit die Erbringung der Leistung Einsätze vor Ort erforderlich macht, wird der Kunde active competence die räumliche und zeitliche Gelegenheit zur Durchführung der Leistung einräumen und während der Vorbereitung und der Durchführung der Leistungen jede notwendige und zumutbare Unterstützung gewähren. Der Kunde ist für angemessene Umfeldbedingungen und die ordnungsgemäße Nutzung der in den Vertrag einbezogenen Geräte und Programme verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, alle durch die Leistungen betroffenen Daten in maschinenlesbarer Form als Sicherungskopie bereitzuhalten, welche eine Rekonstruktion verlorener Daten mit vertretbarem Aufwand ermöglichen. Hält der Kunde etwaig vereinbarte Termine vor Ort nicht ein, ist active competence berechtigt, ihm die Kosten für diesen Einsatz mit einem Stundensatz von EUR 175,- zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. active competence wird nur die Stunden in Rechnung stellen, während derer sie den hierfür abgestellten Mitarbeiter nicht anderweitig entsprechend einsetzen kann. Sollte active competence im Auftrage des Kunden Software oder / und Menüs (Images) aufspielen, so garantiert der Kunde, dass er Lizenzen in zumindest der Anzahl erworben hat, mit der active competence zur Installation beauftragt ist. Der Kunde garantiert, dass er entsprechend den Lizenzbestimmungen berechtigt ist, active competence mit einer solchen Dienstleistung zu beauftragen. Für den Fall der fehlenden oder mangelnden Lizenzierung der zu installierenden Software oder / und Menüs stellt der Kunde active competence von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Maßgeblich sind – sofern nicht anders vereinbart – die in den Angeboten von active competence benannten Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Alle Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist active competence berechtigt, 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. active competence kann die Erbringungen von Lieferungen und Leistungen verweigern, wenn nach Vertragsabschluß die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar wird, insbesondere dadurch, dass der Kunde in Zahlungsverzug gerät. Die Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur zulässig, soweit die Ansprüche des Kunden unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Absendung auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die im Einwirkungsbereich des Kunden oder eines seiner Erfüllungsgehilfen liegt, so geht die Gefahr bereits am Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstandener bzw. entstehender Forderungen bleiben alle gelieferten Erzeugnisse (nachfolgend Vorbehaltsware) im Eigentum der active competence. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, solange sie im Vorbehaltseigentum von active competence steht. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, kann active competence unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltware nach Fristsetzung und anschließendem Rücktritt zurücknehmen und sie zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwenden. Soweit die Vorbehaltsware nicht mehr im Besitz des Kunden ist, tritt der Kunde schon jetzt seine Herausgabeansprüche gegen Dritte an active competence ab. Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Verbindung und Verarbeitung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Das gilt jedoch nur, solange er seinen Verpflichtungen gegenüber active competence fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von active competence gefährdende Verfügungen zu treffen.

7. Beschaffenheitsvereinbarungen ohne Garantieübernahme
active competence weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, das einwandfreie Funktionieren von Datenverarbeitungsgeräten und Gerätekombinationen unter allen denkbaren Anwendungsbedingungen zu gewährleisten und Mängel in Datenverarbeitungsprogrammen auszuschließen. Entsprechend sind Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigen dem Kunden überlassenen Informationsmaterial sowie Werbeaussagen des Herstellers keineswegs als derartige Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Lieferungsgegenstände zu verstehen. active competence behält sich vor, bei Abkündigung von Produkten durch den Hersteller anstelle der bestellten Liefergegenstände Nachfolgemodelle zu liefern, sofern diese hinsichtlich der Funktionalität und Qualität vergleichbar sind und die von den Kunden geforderten Spezifikationen erfüllen. In einem solchen Falle wird dem Kunden der Preis für das Nachfolgemodell rechtzeitig bekannt gegeben.

8. Gewährleistung / Verjährung
Ansprüche des Kunden gegen active competence wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres, bei Werkverträgen gerechnet ab der Erklärung der Abnahme und bei Kaufverträgen sowie bei Werklieferungsverträgen (§ 651 BGB) gerechnet ab Ablieferung der Sache, soweit nicht etwas Gegenteiliges vereinbart worden ist.

Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln setzt voraus, dass der Kunde seinen nach §§ 377 ff. HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten, soweit diese Anwendung finden, ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die bei dieser Untersuchung gefundenen Mängel müssen active competence unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, die bei dieser Untersuchung nicht gefunden werden, aber später auftreten, müssen active competence unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Die schriftliche Mitteilung muss eine hinreichend genaue Beschreibung der Störung oder des Mangels enthalten, die es active competence ermöglicht, den Mangel zu identifizieren, zu reproduzieren und zu beseitigen.

Nacherfüllung

Bei berechtigt und fristgemäß geltend gemachten Mängeln behebt active competence die Mängel nach eigener Wahl im Wege der Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ersatzsache. Im Falle der Verweigerung der Nacherfüllung, ihres Fehlschlagens oder ihrer Unzumutbarkeit für den Kunden ist dieser zum Rücktritt, zur Minderung oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß der Bestimmung der nachfolgenden Ziffer berechtigt.

Frist zur Nacherfüllung

Zum Rücktritt vom Vertrag – soweit ein Rücktritt nicht gesetzlich ausgeschlossen ist –, zur Minderung des Kaufpreises sowie zur Geltendmachung von Schadenseratzansprüchen ist der Kunde erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung berechtigt, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Rücktritt und Schadensersatz statt der ganzen Leistung sind ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung der active competence nur unerheblich ist. Hat active competence bereits eine Teilleistung erbracht, sind Rücktritt und Geltendmachung von Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur dann möglich, wenn der Kunde an der Teilleistung kein Interesse hat (§§ 280 Abs. 1, 323 Abs. 5 BGB). Im Fall des Rücktritts haftet der Kunde für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes fahrlässige und vorsätzliche Verschulden. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie im Sinne von § 444 BGB richten sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Nicht autorisierte Änderungen

Die Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Leistungen oder Sachen entfallen, soweit der Kunde eine von active competence nicht autorisierte Änderung oder Bearbeitung an den gelieferten Sachen oder Leistungen vornimmt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der in Rede stehende Mangel weder insgesamt noch teilweise durch eine solche Änderung verursacht wurde.
Unberechtigte Fehlermeldungen
Hat der Kunde von ihm angezeigte Fehler zu vertreten oder liegen von ihm gemeldete Fehler nicht vor, ist active competence dem Kunden die ihr durch die Fehlermeldung und Beseitigung
entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

9. Haftung
active competence haftet gegenüber dem Kunden für sämtliche sich ergebenden Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:
Vorsatz. Bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leib oder Leben haftet active competence nach den gesetzlichen Vorschriften.
Grobe Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung der active competence auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch leitende Angestellte der active competence verursacht wurde.
Einfache Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet active competence nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Fehler von Drittprodukten.

active competence übernimmt keine Haftung für systemimmanente Fehler von Drittprodukten, insbesondere Softwareprodukten, welche durch active competence im Rahmen ihrer Leistungen bereitgestellt oder überlassen werden, es sei denn der Fehler hätte bei einer ordnungsgemäßen Prüfung des Drittproduktes durch active competence vor der Leistungserbringung identifiziert werden können.
Datenverluste. Bei Datenverlusten haftet active competence nur, wenn sie die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht verursacht und der Kunde zugleich sichergestellt hat, dass die vernichteten Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.
Garantie und Arglist. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Kaufsache im Sinne des § 444 BGB sowie im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels.

Weitere Haftungsbeschränkungen.

Weitere Haftungsbeschränkungen können zwischen den Parteien gesondert vereinbart werden.

Erstreckung.

Soweit die Haftung für active competence ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen active competence.

10. Schlussbestimmungen
active competence ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich unter Darlegung wichtiger Gründe widerspricht. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für beide Seiten sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Pinneberg. Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen sowie dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte auf ihrer Grundlage abgeschlossener Verträge eine Regelungslücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Vereinbarungen werden die Vertragspartner diejenige wirksame Regelung treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Sitz der Gesellschaft: Hamburg
Inhaber: Martin Osterhof
Bankverbindung: Hypo-Vereinsbank Hamburg, BLZ 200 300 00, Konto-Nr. 636 507 394
Amtsgericht Hamburg, HRB 98073
Steuerangaben: Finanzamt Hamburg

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